Eine sprach-politische Betrachtung über das Wort „Dürfen“ in einer freien Gesellschaft
„Das wird man doch noch sagen dürfen“, schnauzt der Querdenker in die bereitstehenden Mikrofone der angeblichen „Lügenpresse“ – und unterstellt mit seiner Formulierung, dass es ihm irgendjemand verboten hätte, seine schräge Sicht der Dinge zu formulieren.
„Ich darf doch wohl anderer Meinung sein als Du“, ist der ultimative Schlusspunkt mancher innerfamiliären Auseinandersetzung, als ob die Freiheit der Meinung in Frage gestellt worden wäre – und nicht die Stichhaltigkeit des Arguments.
„Sie dürfen schon mal Ihre Karte reinstecken“, sagt die Supermarkt-Kassiererin zum solventen Kunden, der seinen Einkauf bezahlen will.
„Sie dürfen sich erstmal ins Wartezimmer setzen, es dauert noch einen Moment“, erteilt die Assistenz in der Hausarztpraxis dem schmerzgeplagten Patienten die hoheitliche Erlaubnis zum Hinsetzen.
Das Dürfen hat Konjunktur
Das Dürfen hat Konjunktur. Das ist nicht nur ein Gefühl, sondern sogar messbar. Die Wortverlaufskurve des Digitalen Wörterbuchs der deutschen Sprache (DWDS) zeigt steil nach oben, wenn es um das Dürfen geht. Die vermeintliche Erlaubniserteilung wird im Deutschen heute so viel verwendet wie seit der Zeit des Nationalsozialismus nicht mehr. Der statistische Wert von heute übertrifft sogar den damalige Dürfen-Terror. Das steht als sprach-politische Botschaft donnernd im Raum, auch wenn die unterschiedliche Datenbasis der Zeiträume einen solchen Vergleich aus wissenschaftlicher Sicht ausdrücklich nicht erlaubt.
Die Wörter-Statistik kommt erwartbar komplex zustande – kurz zusammengefasst sieht sie so aus: Ausgewertet werden zigtausende schriftliche Dokumente aus Belletristik, Zeitgeschehen, Zeitungen und Zeitschriften, und – seit es sie gibt – auch elektronische Medien. Das Dürfen hatte seinen Beliebtheitshöhepunkt in der deutschen Sprache zwischen 1930 und 1939 – und jetzt wieder. Vor allem seit 2016 steigt die Verwendungskurve für das Wort „Dürfen“ wieder steil nach oben.
„Mein schönes Fräulein, darf ich´s wagen?“
„Er darf hereinkommen“, sagte in vergangenen Zeiten der Despot zum Bittsteller, den er noch nicht mal für würdig erachtete, ihn direkt anzusprechen. Der Fürst saß und der Bittsteller durfte in der Regel stehen, was immerhin eine Parallelität zur Situation an der Supermarktkasse sein dürfte.
„Mein schönes Fräulein, darf ich´s wagen,“, lässt Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) seinen Faust das Fräulein fragen, „meinen Arm und Geleit Ihr anzutragen?“, in einer geradezu herzzerreißend verliebten Mischung aus direkter und indirekter Ansprache. Hier ist klar: Der höfliche Herr ist ein gut erzogener Bittsteller, das junge Fräulein erlaubt ihm, ihr den stützenden Arm zum Spaziergang zu reichen. Die Erlaubnis zum Dürfen wird nicht ungefragt erteilt.
Nach dieser Ordnung wäre es richtig, wenn der Kunde im Supermarkt fragt: „Darf ich schon loslegen mit der Karte?“ und die freundliche Kassenkraft antwortet: „Ja, Sie dürfen!“ Ach, da hört man doch schon das geschundene Discounter-Personal im Chor dem Autor zurufen: „Sie dürfen sich mit Ihren Spitzfindigkeiten gerne mal einen Tag an diese Kasse setzen!“ – was auch wieder im Wortsinn korrekt wäre, denn die Erlaubnis dazu wäre zweifellos vorab entsprechend von denjenigen zu erteilen, die da immer sitzen.
„Dürfen“ steht für Erlaubnis, Bitte, Aufforderung, Befürchtung
Ein Blick in das bereits zitierte Wörterbuch lehrt, dass die Bedeutungsvielfalt des Dürfens deutlich über die klassische Erlaubnis hinausgeht. Es darf auch als ethisch intendierter Imperativ gemeint sein: „Du darfst keine Tiere quälen!“ Auch der Ausdruck einer Bitte ist erlaubt – allerdings eher in verneinender Form: „Das darfst du bitte dem Vater nicht sagen …“, eine Befürchtung darf formuliert werden „Der VfB darf auf keinen Fall absteigen!“, oder in Verbindung mit dem Konjunktiv eine Wahrscheinlichkeit: „Morgen dürfte es regnen“. Die Varianten des Dürfens sind vielfältig, und so verneigen wir uns vor all jenen Menschen, die nicht von der Kindeswiege an in unserer wunderbaren Sprache aufwachsen konnten und die vielfältig unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten des Dürfens als Erwachsene bei vollem Bewusstsein erlernen müssen.
In den 70er-Jahren war „Dürfen“ nicht in Mode
Der statistische Tiefpunkt bei der Wortverwendung des Dürfens lag übrigens im Jahr 1977. Das war eine Zeit, in der die Studenten-Revolutionäre von 1968 den Marsch durch die Institutionen erfolgreich begonnen hatten. Eine sozialliberale Regierung bestimmte über Deutschlands Schicksal und musste sich mit dem Schrecken des RAF-Terrorismus herumschlagen. Die Überwindung des „Muffs unter den Talaren“ war im Gange. Es ging um Emanzipation und gegen die Atomkraft, drei Jahre später wurde in Westdeutschland die grüne Partei gegründet. Es war eine Zeit, in der mehr über das Wollen und das Können diskutiert wurde. Etwas zu „dürfen“, das war nicht up to date.
Seither klettert die Nutzungskurve des Dürfens wieder dauerhaft nach oben. „Wir haben sogar an einer Bundestagssitzung teilnehmen dürfen“, sagt der Oberstufenschüler nach der Berlinreise seiner Schulklasse, wobei sich die Frage stellt, ob er das in einer öffentlichen Sitzung nicht immer hätten tun können, wenn er es denn gewollt hätte. Oder er hätte die TV-Übertragung anschalten dürfen.
Sensibilität für unsere Werte ist gefragt
Alles nur sprachliche Petitessen? Nein, Ausdruck einer Geisteshaltung. Das „Dürfen“ setzt in allen geschilderten, alltäglichen Zusammenhängen voraus, dass es einer Erlaubnis dafür bedürfen würde. Das ist nur in den wenigsten Fällen so gegeben. In einem freiheitlichen Staat darf jeder alles sagen oder tun, auch jeden noch so großen Unsinn, wenn er nicht nach den Gesetzen unseres Landes anderen schadet, sie beleidigt oder offensichtlich lügt. Die empörte Betonung „Das darf man doch wohl noch sagen!“ ist deshalb eine Herabsetzung hoher Werte unserer individuellen Freiheit, weil sie unterstellt, da sei etwas nicht erlaubt.
Sensibilität für diese unsere Werte, die übrigens gerade in der Ukraine mit Menschenleben gegen einen Angriff verteidigt werden, ist auch im Alltag nicht fehl am Platz. Der Kunde „darf“ nicht an der Kasse zahlen, sondern er muss. Der Patient „darf“ sich nicht ins Wartezimmer setzen, sondern er soll es, weil Frau Doktor noch zu tun hat, was ja völlig in Ordnung ist. Und das Herumstehen im Gang verträgt sich nicht mit dem Datenschutz. Es ist also keine höfliche Erlaubnis, sondern eine sinnvolle Aufforderung, gedeckt durch das Hausrecht.
Und diesen Text, den dürfen die geschätzten Leserinnen und Leser nicht lesen oder hören, weil der Autor es erlaubt, sondern weil sie es wollen.
„… aber dürfen hab´ ich mich nicht getraut!“
Was ist das für eine Gesellschaft, in der die Grenzen zwischen Wollen, Müssen, Können und Dürfen immer weiter verschwimmen, sich verrühren zu einem schlierigen Einheitsbrei? „Mögen hätt‘ ich schon wollen, aber dürfen hab´ ich mich nicht getraut“, formulierte der Münchner Künstler Karl Valentin (1882-1948) sehr treffend.
Also bitte, hier ein Appell an alle selbstbewussten Menschen in einer freiheitlichen Gesellschaft: Flatten the „Dürfen“-Curve! Wer etwas mag, kann es wollen und muss es nicht dürfen.
Die zitierte Wortstatistik zu „Dürfen“ finden Sie hier: https://www.dwds.de/wb/d%C3%BCrfen#:~:text=Mehr-,d%C3%BCrfen%20Vb.,haben‚.
Um Karl Valentin geht es auch in meinem Text zum Valentinstag.
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